Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Schülerfahrkarten online beantragen

Schüler von Schulen im Landkreis Bernkastel-Wittlich, die für das Schuljahr 2020/21 erstmalig oder andere Fahrkarten benötigen, sollten dies schnellstmöglich, spätestens bis 26. Juni 2020 online erledigen. Die entsprechenden Anträge finden sie auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de unter dem Stichwort Schülerbeförderung,

Fahrkarten sind nur zu beantragen, wenn ein Kind im nächsten Schuljahr die 1. oder 5. Klasse besucht, ein Umzug oder Schulwechsel stattfindet oder das BVJ, Berufsfachschule I oder Berufsfachschule II besucht wird.

Für Schüler der Sekundarstufe II oder der Höheren Berufsfachschulen (11. – 13. Klasse) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenze (Gesamtbetrag der Einkünfte) beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt beider Eltern: 26.500 Euro, im Haushalt eines Elternteils: 22.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 3.750 Euro. Wer über der Einkommensgrenze liegt, muss die Fahrkarten beim jeweiligen Verkehrsunternehmen selbst beantragt werden.

Bei Rückfragen stehen Günter Zimmer, Tel: 06571 14-2356, und Kathrin Willems 06571 14-2319 von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Verfügung.

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